A L L G E M E I N E     G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

der VIDairFLEX Handels- & Produktionsgesellschaft m.b.H.

Allgemeines:

Für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, egal ob es sich um schriftliche, telefonische Bestellungen oder sonstige ohne Schriftlichkeit handelt. Die Kunden anerkennen diese Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder Entgegenahme der Auftragsbestätigung auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen diesen Vertragsteilen. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Bei anders lautenden Auftragsbedingungen verzichtet der Kunde durch die Annahme der Lieferung auf die von ihm gestellten etwa anders lautenden Bedingungen.

Verkaufsunterlagen:

Alle Verkaufsunterlagen bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen zu retournieren. Alle Angaben in unseren Katalogen, Preislsten, Zeichnungen, Berechnungen, etc. sind sorgfältig erstellt, Irrtum vorbehalten.

Angebot:

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung. Jeder Auftrag bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Wir sind berechtigt, längstens 14 Tage nach Eingang des Auftrages bei uns, denselben ohne Angabe von Gründen schriftlich abzulehnen.

Lieferung:

Die Lieferung von Luftbetten erfolgt ab einem Rechnungs- + Warenwert von € 1.700,-- excl. Mwst., Bestimmungsort innerhalb Österreichs, mit einem Beförderungsmittel nach unserer Wahl frachtfrei. Unter einem Rechnungs- + Warenwert von € 1.700,--, excl. Mwst. erfolgt die Beförderung nach unserer Wahl, und es wird eine Transportkostenanteil von € 19,-- verrechnet. In allen Fällen trägt der Kunde jedoch das Transportrisko auch für Gefahr und Zufall ab Übergabe an den Transporteur. Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für uns unverbindlich. Im Falle der Lieferverzögerung ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist (mindestens aber 14 Tage) zu gewähren und ist nicht berechtigt, deswegen vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferfristen verlängern sich insbesondere auch bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, gleichgültig, ob diese in unserem Bereich oder bei unserem Unterlieferanten eintreten, z.B.: Betriebsstörungen, Transportstörungen, höhere Gewalt, etc. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, bzw. der Kunde erklärt sich damit einverstanden, auch Teillieferungen anzunehmen. Abweichungen in Größe, Farbe, Werkstoff, usw. bleiben vorbehalten. Schadenersatzansprüche aufgrund verspäteter Lieferungen können nicht geltend gemacht werden.

Rücktritt vom Vetrag:

Erteilte Aufträge können nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung für jeden Einzelfall storniert werden. Zur Rücknahme bereits gelieferter Waren sind wir jedoch nicht verplichtet. Erfolgt kulanzhalber dennoch eine Rücknahme der Ware aufgrund unserem schriftlichen Einverständnis, so verpflichtet sich der Kunde, diese in Originalverpackung und in wiederverkaufsfähigem Zustand und unter Angabe unserer Rechnungsnummer franko Attnang-Pucheim zurückzusenden, wobei 80% des berechneten Rechnungs- oder Warenwertes (excl. Mwst.), minus der uns noch dadurch entstehenden Kosten, gutgeschrieben werden.

Zahlungsbedingungen:

Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3% Skonto, spätestens jedoch innerhalb 30 Tage netto Kassa zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in der Höhe unserer bankmäßigen Kreditzinsen zu verrechnen.. Weiters ist der Kunde verpflichtet, die Kosten der Rechtsdurchsetzung, insbesondere jene eines Inkassobüros, zu ersetzen. Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt, außer bei schriftlicher Erteilung im Einzelfall.Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks entgegenzunehmen. Falls wir jedoch derartige Papiere annehmen, so geschieht dies nur zahlungshalber und nur gegen Vergütung der anfallenden Diskont- und Inkassospesen durch unseren Kunden. Dies wird von uns auch nicht als Barzahlung angesehen, weshalb Kassaskonto nicht gewährt werden kann. Eine Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fälligkeiten erfolgt mit der Übernahme der Papiere durch uns nicht. Wir sind jederzeit berechtigt, gegen Rückgabe dieser Papiere den noch ausstehenden Betrag zu verlangen. Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen, sonstiger Spesen und Kosten sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für noch ausständige Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Bei Verzug mit einer fälligen Zahlung behalten wir uns das Recht vor, sämtliche anderen, noch nicht fälligen Forderungen sofort einzufordern, z.B. auch eventuell laufende Wechsel. Der Kunde darf weder Zahlungen zurückbehalten noch mit eigenen Gegenansprüchen kompensieren.

Eigentumsvorbehalt:

Jede Warenlieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen. Bei Weiterveräußerung durch Wiederverkäufer gilt der erzielte Kaufpreis in Höhe unserer Kaufpreisforderung einschließlich aller Nebengebühren (Zinsen, Kosten etc.) als abgetreten. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Kunde seinen Käufer zu nennen, welchem die Abtretung angezeigt werden kann. Die auf diese Weise eingezogenen Beträge sind in den Büchern bis zur Zahlung des Kaufpreises als für den Verkäufer treuhändig verwahrt, für jedermann ersichtlich zu kennzeichnen.

Reklamationen und Gewährleistung:

Reklamtionen, insbesondere offensichtliche Transportschäden, müssen innerhalb von 48 Stunden, verdeckte Schäden innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung bei uns schriftich gemeldet werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist gilt die Ware als genehmigt und der Käufer verliert die Gewährleistungsansprüche, etc. Im Falle einer berechtigten Reklamation werden die beanstandeten Gegenstände kostenlos ganz oder teilweise ausgetauscht. Bei Sonderanfertigungen (auch Sondermaßen) kann der Kunde bei berechtigten Reklamationen nur Nachbesserung verlangen. Gewährleistungsansprüche entfallen unter anderem, wenn ohne unsere Zustimmung die Beseitigung etwaiger Mängel durch Dritte versucht wird, wenn bei der Installation nicht nach den geltenden Vorschriften und etwaigen Anleitungen entsprechend vorgegangen wurde, oder wenn die Installationen unsachgemäß durchgeführt wurden.

Ausschluß der Haftung:

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz, ansonsten ist die Haftung für Schäden aller Art ausgeschlossen (z.B. Mängelschäden, Mängelfolgeschäden, etc.). Insbesonders wird auch die Haftung für Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen.

Gerichtsstandsvereinbarung:

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Andwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

Export:

Im Falle des Exportes liefern wir zu obigen Konditionen, wobei die Transportkondition je Land eigens geregelt wird.

Zahlbar und klagbar in Vöcklabruck.Gültig ab 01.03.2006

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